Kinderanwaltschaft Schweiz für zivilrechtliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung

Kinderanwaltschaft Schweiz unterzeichnete den Brief ‘gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern’. Dieser wurde Mitte Februar der Rechtskommission des Ständerates übergeben. Kinderschutz Schweiz, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz und Alliance Enfance erstellten den Brief, der von insgesamt 34 Organisationen mitunterzeichnet wurde. Kinderanwaltschaft Schweiz befürwortet ausdrücklich das Anliegen, Körperstrafen zu verbieten und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zivilrechtlich zu verankern.

Minderjährigenehen liegen nicht im Interesse eines Kindes - Stellungnahme zur ZGB Revision

Das Bundesamt für Justiz lud im Rahmen der Revision des ZGB zur Stellungnahme ein. Kinderanwaltschaft Schweiz hält in ihrer Stellungnahme fest, dass Kinder- und Minderjährigenheiraten und ein tiefes Heiratsmindestalter nicht im Interesse eines Kindes liegen. Sie gefährden namentlich die Gesundheit, Entwicklung und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person, oftmals auch ihre Ausbildung. Kinderanwaltschaft sieht in Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten ein global wichtiges Anliegen. Das Ehefähigkeitsalter 18 Jahre ist und soll Richtziel für Eheschliessungen sein.